Bei Wasserschaden, Renovierung oder Wohnung unbewohnbar ins Hotel
Haben Sie einen Wasserschaden in Ihrem Haus oder der Wohnung? Dann steht je nach Schweregrad viel Arbeit und Dreck vor Ihnen. Das hängt von der Größe und dem Ausmaß des Wasserschadens ab. Eine große Rolle spielt auch wie lange der Schaden vorhanden ist, ob er eventuell nicht gleich bemerkt wurde und was defekt ist. Jedoch ist das kein Grund zur Panik. Denn viele Schäden lassen sich durch eine Fachfirma beheben. Ist es erforderlich, dass Sie für die Reparatur vom Schaden ins Hotel gehen, können die Hotelkosten im Regelfall direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. So entstehen Ihnen keine Kosten für Ihr neues Zuhause auf Zeit.
Ein weiterer Vorteil, wenn Sie sich für unser Hotel als Domizil auf Zeit entscheiden ist, dass Sie vom ganzen Chaos in Ihren eigenen vier Wänden nichts mitbekommen, sondern erst wieder einziehen, wenn alles fertig ist. Das erspart einige Nerven und Sie können nach auch nach langen Arbeitstagen entspannen und das Zusammensein mit Ihren Liebsten genießen. Wir können Ihnen beispielsweise eines unserer Apartments empfehlen. Dadurch erhalten Sie mehr Privatsphäre, denn beide Apartments verfügen beispielsweise über eine kleine Küchenzeile, sodass Sie sich Mahlzeiten auch selbst zubereiten können. Gerade mit Kindern bringt diese Art des Wohnens auf Zeit verschiedene Vorteile.
Außerdem ist dadurch auch Platz zum Zurückziehen vorhanden. Ist ein Wasserschaden entstanden, der auf Leitungswasser zurückzuführen ist, übernimmt die Gebäudeversicherung im Regelfall die Kosten für die Reparatur und auch die Hotelkosten, sollte die Wohnung oder das Haus für die Dauer bzw. bis zur Instandsetzung nicht bewohnbar sein. Sind Sie nicht der Eigentümer der Immobilie, sollte sich der Besitzer mit der Versicherung in Kontakt setzen um alle notwendigen Details zu besprechen. Erteilt die Versicherung die Zusage für die Übernahme der Kosten, können Sie zeitnah das Zimmer oder Apartment in unserem Hause beziehen.
Während einer Renovierung im Hotel übernachten
Steht die Renovierung ins Haus und Sie können aus verschiedenen Gründen nicht in der Wohnung oder dem Haus übernachten, können Sie gerne unser Haus für die Dauer der Arbeiten in Anspruch nehmen. Ob in Folge eines Schadens die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die Haftpflichtversicherung für entstehenden Kosten aufkommt, hängt davon ab um welche Art von Schaden es sich handelt und wie dieser entstanden ist. Ist eine andere Person dafür verantwortlich, sollte die Haftpflichtversicherung für den Schaden und die Wiederherstellung aufkommen. Bei einem Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung im Regelfall die Kosten, die anfallen. Hier kann es eine Rolle spielen, ob es sich um einen Schaden durch Leitungswasser handelt oder nicht.
Ist der Schaden nicht durch Leitungswasser entstanden, kann es sein, dass der eigentliche Grund nicht übernommen wird, aber die Folgekosten, d.h. Kosten für die Trockenlegung. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie alle wichtigen Informationen zum Schaden der Versicherung zukommen lassen. Ist Ihre Wohnung oder Haus nicht mehr bewohnbar bis der Schaden behoben ist, können Sie gerne für diese Zeit im Hotel Ludwig einmieten und wohlfühlen. Benötigen Sie für die Versicherung eine Aufstellung der Kosten, kontaktieren Sie uns um alle Details zu besprechen. Natürlich können wir auch direkt mit der Versicherung sprechen, sodass Sie damit überhaupt nichts zu tun haben.
Die Kosten für die Übernachtungen rechnen wir nach der Zusage der Kostenübernahme direkt mit dem Versicherungsunternehmen ab. Ihnen entstehen somit keinen Kosten und Arbeiten. Sie sind mit der Renovierung bzw. der Behebung des Schadens oder der Renovierung genug beschäftigt. Umso wichtiger ist es aber, dass Sie nach einem anstrengenden Tag entspannen und gut schlafen können. Bei Verfügbarkeit bieten wir Ihnen auch gerne eines unserer Apartments im Haus an, sodass Sie hier mehr Platz zur Verfügung haben als in einem unserer Hotelzimmer. Hier erhalten Sie selbstverständlich den gleichen Service wie im Hotel.
Bei Elementarschaden zahlt oft die Versicherung das Hotel
Ist das eigene Zuhause nicht mehr bewohnbar, können die Gründe dafür verschieden sein. Häufig ist es eine Folge eines Schadens, der dann zeitaufwendig behoben werden muss. Gerade in den letzten Jahren sind Gebäude infolge von Sturm, Hagel oder auch Hochwasser immer häufiger nicht mehr bewohnbar. Aber auch durch einen Wasserschaden aufgrund einer defekten Leitung in einem größeren Ausmaß oder einen Feuerschaden kann der Lebensmittelpunkt nicht mehr bewohnbar sein. Oftmals werden dabei viele persönliche Dinge zerstört und wird dann das eigene Zuhause unbewohnbar, ist die Not umso größer. So etwas wünscht man niemandem und möchte auch niemand durchmachen.
Ist in einem solchen Fall eine Versicherung vorhanden, die den Schaden und die Folgekosten übernimmt, ist das mehr als beruhigend. Die Suche nach einem Heim auf Zeit gestaltet sich häufig auch nicht einfach, gerade in München. In einem solchen Fall können Sie hier im Hotel Ludwig zwischen einem Zimmer oder einem Apartment wählen, je nach Verfügbarkeit. Möchten Sie sich heimisch fühlen und auch als Familie beispielsweise Ruhe finden, sind unsere Apartments die ideale Lösung für Sie. Sie können Ihrem gewöhnlichen Alltag folgen, d.h. arbeiten und Schule beispielsweise, und dann am Abend dem Familienalltag nachgehen.
Gerade in solchen Momenten ist es wichtig, dass Sie als Familie zusammenhalten und einen Ort finden, an dem Sie sich wohlfühlen, bis Sie wieder in Ihr eigentliches Zuhause zurückkehren können. Wir sind Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne behilflich und helfen Ihnen auch bei der Abrechnung mit der Versicherung. Jedoch können wir auch die komplette Kommunikation mit der zuständigen Versicherung übernehmen. Die Zusage der Übernahme der Hotelkosten erfolgt durch das Versicherungsunternehmen meist zeitnah, besonders in einem Fall, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Denn in einer solch prekären Situation können Sie nicht erst in Ruhe eine Unterkunft nach Wahl suchen oder ewig bei Freunden oder Bekannten unterkommen.